Der Niederösterreichische
Innovationspreis

Karl Ritter von Ghega-Preis

Grundsätze

Der Niederösterreichische Innovationspreis ist eine Auszeichnung für Innovationsprojekte niederösterreichischer Unternehmen sowie für innovative Entwicklungen niederösterreichischer Forschungseinrichtungen. Die Auszeichnungen, die öffentliche Prämierung und die Medienberichte unterstreichen den Stellenwert von Innovation und Forschung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der niederösterreichischen Wirtschaft.

Preise

Der Hauptpreis, der Karl Ritter von Ghega-Preis, ist mit 10.000,- Euro dotiert.
Die Kategoriepreise werden mit jeweils 4.000,- Euro honoriert.
Zur Auszahlung gelangt maximal die Höchstsumme der jeweiligen Preiskategorie.

Sollten in einer Kategorie weniger als vier Projekte eingereicht worden sein, entfällt diese Kategorie.

Die Innovationspreisverleihung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Preis- und Urkundenüberreichung durch die Landeshauptfrau des Landes Niederösterreich und dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Niederösterreich sowie den Sponsorenvertretern.

Bewertung/Kriterien

Wesentliche Triebfeder von Innovation ist es, dem Anwender des Produktes oder der Dienstleistung einen neuen bzw. maßgeblich gesteigerten Nutzen zu bieten. Dieser Nutzen kann sowohl durch neuartige technische Lösungen als auch durch kreative Gestaltung erzielt werden.

Bewertungskriterien Innovationspreis NÖ

Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury.
Als Kriterien werden herangezogen:

Die Entscheidung über den niederösterreichischen Innovationspreisträger erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ist nicht anfechtbar - der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Jury wählt unter allen eingereichten Projekten die NÖ Nominierten für den Staatspreis Innovation, für den ECONOVIUS und den Sonderpreis VERENA aus. Alle Richtlinien und Kriterien finden sie dort unter den angegeben Links.

Voraussetzungen

Der Wettbewerb wird durch die TIP - Technologie- und InnovationsPartner, eine gemeinsame Serviceeinrichtung der NÖ Landesregierung und der Wirtschaftskammer, organisiert.

Voraussetzungen für Unternehmen
Neben produzierenden Unternehmen können auch Handels- und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe teilnehmen, wenn deren Entwicklungen im Unternehmen bzw. in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen durchgeführt wurden und die Vermarktung durch das Unternehmen erfolgt. Reine Handelsbetriebe oder Dienstleister, die innovative Produkte oder Verfahren nur vertreiben oder anwenden ohne selbst an der Entwicklung beteiligt zu sein, sind ausgeschlossen.
Alle eingereichten Projekte müssen abgeschlossen sein und bereits am Markt angeboten werden oder sich in der Markteinführung befinden oder innerbetrieblich fertig umgesetzt sein. Nicht angenommen werden reine Ideen, Erfindungen, Patente oder Prototypen ohne Marktumsetzung.
Die Jury kürt aus allen Einreichungen Sieger für die jeweiligen Einzelpreise. Sie behält sich das Recht vor die angegebenen Preise umzubenennen und gegebenenfalls die Kriterien entsprechend neu fest zu legen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuordnung zu einem konkreten Einzelpreis.
Je Unternehmer bzw. je aufrechter Kammermitgliedschaft in NÖ kann maximal nur ein Projekt zugelassen werden.
Projekte, die in gleicher Form bereits in den Vorjahren zum Wettbewerb eingereicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Im Falle von Kooperationsprojekten wird nur das einreichende Unternehmen ausgezeichnet.

Voraussetzungen für Forschungseinrichtungen
Für Einreichungen aus Forschungseinrichtungen wird der Grad an Innovation höher bewertet, während Hinweise zur Marktumsetzung nur skizziert werden müssen. Aus allen vollständigen und zugelassenen Einreichungen aus Forschungseinrichtungen wird das Siegerprojekt in dieser Sonderkategorie gekürt. Es gibt keinen aufbauenden Bundeswettbewerb für diese Kategorie.
Je Forschungseinrichtung gibt es keine numerische Begrenzung an möglichen Einreichungen. Es wird allerdings empfohlen aus allen Projekten der jeweiligen Einrichtung höchstens die besten 2-3 für die Einreichung auszuwählen!

Allgemein
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zum Wettbewerb.

Öffnen
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte versuchen Sie die Seite zu aktualisieren um die Probleme zu beheben. Aktualisieren 🗙