Der Niederösterreichische
Innovationspreis

Karl Ritter von Ghega-Preis

Einreichung 

Willkommen im Einreichportal für den Niederösterreichischen Innovationspreis!

Einreichphase für 2023: 13. März - 15. Mai
Bewertung der Projekte durch eine unabhängige Jury: Juni 
Verleihung: 24. Oktober 2023

Es scheint so, als wären Sie nicht angemeldet.

Das Land Niederösterreich und die Wirtschaftskammer Niederösterreich vergeben gemeinsam mit den Sponsorenvertretern Preise in den folgende Kategorien:

  • Beste Innovation aus NÖ Forschungseinrichtungen
  • Beste Innovation aus NÖ großen und mittelständischen Unternehmen
  • Beste Innovation aus NÖ Kleinunternehmen
  • Beste Innovation für Digitalisierung
  • Sonderpreis: Nachhaltige Innovationen
  • Karl Ritter von Ghega-Preis 2023

Der Hauptpreis, der Karl Ritter von Ghega-Preis, ist mit 10.000,- Euro dotiert.
Die fünf Kategoriepreise werden mit jeweils 4.000,- Euro honoriert.

Für die Einzelpreise aus Unternehmen und Digitalisierung ist keine gesonderte Einreichung vorgesehen. Die Jury kürt aus allen Einreichungen drei Einzelpreisträger und einen Gesamtsieger.
Forschungseinrichtungen reichen in einer seperaten Kategorie ein. Auch hier nominiert die Jury einen Gewinner.

Es gelten die allgemeinen Richtlinien und Voraussetzungen zum NÖ Innovationspreis.

Der NÖ Innovationspreis ist eine Vorstufe zum Staatspreis Innovation. Im Rahmen des Jury-Prozesses werden jene Projekte definiert, welche in Folge zum Staatspreis bzw. dessen Sonderpreisen entsandt werden.

 

Bewertungskriterien

Im Mittelpunkt der Jurybewertung stehen das Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung, relevante unternehmerische Daten sowie die Auswirkungen der Innovation auf Markt, Umwelt und Gesellschaft.

Berücksichtigt werden bei der Bewertung etwa der Neuheitsgrad, Originalität oder Raffinesse der Lösung sowie das Entwicklungsrisiko für das Unternehmen/die Forschungseinrichtung. Patente oder Gutachten sind ebenso relevant, wie der Nutzen der Innovation für Kunden oder die Allgemeinheit.
In der Jury finden das Erkennen von Trends, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Möglichkeiten zur  Erschließung neuer Märkte ebenso Beachtung, wie volkswirtschaftliche und ökologische Komponenten.
Angaben zu Kooperationen, Technologietransfer oder positive Umweltauswirkungen geben der Jury Auskunft über weitere gesellschaftliche Effekte.

Formalkriterien für Unternehmen

  • Produkt/Verfahren/Dienstleistung ist bereits am Markt oder kurz vor Markteintritt
  • Unternehmensgründung erfolgte vor Projekteinreichung
  • Unternehmensstandort befindet sich in NÖ
  • Mehrfacheinreichungen sind nicht zugelassen
  • Bereits in den Vorjahren beim NÖ Innovationspreis bewertete Projekte werden ausgeschlossen

Formalkriterien für Forschungseinrichtungen

  • Forschungsstandort befindet sich in NÖ
  • Produkt/Verfahren/Dienstleistung ist bereits am Markt oder als Prototyp vorhanden
  • Bereits in den Vorjahren beim NÖ Innovationspreis bewertete Projekte werden ausgeschlossen

Wenn Sie über den NÖ Innovationspreis am Laufenden bleiben möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: innovationspreis@wknoe.at

 

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